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   OLG Hamm, 05.11.2003 - 3 U 102/03   

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https://dejure.org/2003,29612
OLG Hamm, 05.11.2003 - 3 U 102/03 (https://dejure.org/2003,29612)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2003 - 3 U 102/03 (https://dejure.org/2003,29612)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2003 - 3 U 102/03 (https://dejure.org/2003,29612)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einer Vorfuß-Operation

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10

    Beckenosteotomie - Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung vor einer dreifachen

    b) Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Klägerin waren die Beklagten verpflichtet, die Klägerin in angemessener Form auch darüber in Kenntnis zu setzen, dass selbst bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs eine Verschlechterung ihres Befindens nicht auszuschließen war und sie in diesem Fall den vorhandenen Rest an Mobilität verlieren und in ihrer Entwicklung um Jahre zurück geworfen würde (vgl. BGH VersR 1987, 667 - 668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532 - 533 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 637 - 638 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 05. November 2003, 3 U 102/03 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2004, 881 - 882 zitiert nach juris; Martis/ Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1060 ff; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 41 ff).
  • OLG Naumburg, 08.11.2012 - 1 U 62/12

    Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung bei Hüftoperation statt konservativer

    Beruhen die Schäden indes möglicherweise auf anderen Ursachen, so entfällt eine Haftung (BGH, Urt. v. 27.05.2008 - VI ZR 69/07, Rn. 20, zit. nach juris = NJW 2008, 2344, 2345; Urt. v. 26.11.1991 - VI ZR 389/90, Rn. 23, zit. nach juris = NJW 1992, 754; OLG Köln, Urt. v. 16.03.2005 - 5 U 63/03, Rn. 26, zit. nach juris = VersR 2005, 1147; OLG Hamm, Urt. v. 05.11.2003 - 3 U 102/03, Rn. 17, zit. nach juris; Wenzel/ Simmler , Der Arzthaftungsprozess, Köln 2012, Kap.2, Rn. 1688 ff.).
  • OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10

    Glaskörperentfernung - Arzthaftungsprozess: Beweislast für eine hypothetische

    bb) Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Klägers waren die Ärzte verpflichtet, ihn in angemessener Form auch darüber in Kenntnis zu setzen, dass selbst bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs eine Verschlechterung seines Befindens nicht auszuschließen war und er auch in diesem Fall den vorhandenen Rest seiner Sehfähigkeit verlieren konnte und erblinden würde (vgl. BGH VersR 1987, 667 - 668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532 - 533 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 637 - 638 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2003, 3 U 102/03 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2004, 881 - 882 zitiert nach juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1060 ff; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 41 ff).
  • LG Trier, 10.07.2013 - 4 O 165/11
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist nämlich nicht erwiesen, dass die Arthrose bei der Klägerin tatsächlich durch die Operation verschlimmert bzw. in ihrem weiteren Fortschreiten beschleunigt worden ist (vgl. hierzu das von Beklagtenseite zitierte Urteil des OLG Hamm vom 05.11.2003, Aktenzeichen 3 U 102/03).
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